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Elterngeld Berlin - Antragsservice für die Beantragung von Elterngeld


Klausel für Geringverdiener

Das Elterngeldgesetz enthält eine Klausel für Geringverdiener. Liegt das Nettoeinkommen vor der Geburt unter 1000 Euro,

wird die Familienförderung für das Elterngeld von 67 % auf bis zu 100 % angehoben.

Für je 20 Euro , die das Einkommen unter 1000 Euro liegt , steigt das Elterngeld um einen Prozentpunkt an.

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« Elterngeldantrag – Geschwisterbonus »

Info:
Klausel für Geringverdiener ist Beitrag Nr. 149
Autor:
admin am 1. Dezember 2009 um 18:12
Kategorie:
Allgemein
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