Das Elterngeldgesetz enthält eine Klausel für Geringverdiener. Liegt das Nettoeinkommen vor der Geburt unter 1000 Euro,
wird die Familienförderung für das Elterngeld von 67 % auf bis zu 100 % angehoben.
Für je 20 Euro , die das Einkommen unter 1000 Euro liegt , steigt das Elterngeld um einen Prozentpunkt an.











