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Elterngeld Berlin - Antragsservice für die Beantragung von Elterngeld


Glossar

A

Adoption
Auch bei adoptierten Kinder besteht ein Anspruch auf Elterngeld (siehe Artikel).

Alleinerziehend
Der Anspruch auf Elterngeld verlängert sich bei Alleinerziehenden auf 14 Monate.

B

Babypause
Der Begriff  ”Babypause” wird eher umgangssprachlich verwendet in Bezug auf das Arbeitsverhältnis.

C

CEDAW  (Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau)
Eine Forderung an die Bundesregierung ist, die beim Elterngeld enthaltene Diskriminierung von Selbständigen abzubauen. 

D

Dauer der Elternzeit
Die Elternzeit kann 12 oder 14 Monate betragen, sie kann aber auch bei einer Halbierung des Elterngeldes auf  auf 24 Monate verlängert werden.
Grundsätzlich müssen Sie Ihren Arbeitgeber über die beabsichtigte Elternzeit 7 Wochen vor der Entbindung informieren.

E

EU – Bescheinigung
Die Eu-Bescheinignug für nichtdeutsche Staatsbürger ist zwingend notwendig bei der Beantragung des Elterngeldes.
Sie erhalten diese bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde.

F

Freizügigkeitsbescheinigung.
Umgangssprachlich auch EU-Bescheinigung genannt.
Zur Erteilung dieser Bescheinigung benötigt die Ausländerbehörde ein gültiges Personaldokument,
die Krankenversicherungskarte und die drei letzten Verdienstnachweis

G

Geburtsurkunde
Diese werden in der Regel im Krankenhaus beantragt und beim zuständigen Standesamt ca. 7 Tage nach Beantragung ausgehändigt.
Sie erhalten grundsätzlich mindestens 3 Geburtsurkunden: 1 Kindergeld, 1 Elterngeld, 1 für das Kind.

H

Hartz IV und Elterngeld
Als Hartz IV Empfänger haben Sie einen Mindestanspruch auf Elterngeld in Höhe des Sockelbetrages von 300,- €.

I

Informationen zum Elterngeld
Zur Beantragung des Kindergeldes können sie die kostenfreie Rufnummer 0180 / 15 46 337 wählen. Dort erhalten sie
bei Nennung  ihres Namens und ihrer Wohnanschrift den Kindergeldantrag incl. der für sie zuständigen Kindergeldkasse zugesendet.

J

Jahresarbeitsverdienstgrenze
Diese ist zu beachten, wenn es um die Wahl der Krankenversicherung für Ihr Kind geht.

K

Krankenversicherung
Das Kind ist entweder im Rahmen der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung
einer der beiden Elternteile zu versichern.
Achtung: Achten Sie bitte auf zeitnahe Beantragung.

L

Lohnersatzleistung
Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung, die nicht zu versteuern ist, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

M

Mutterschaftsgeld
Der Arbeitgeber zahlt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung Mutterschaftsgeld abzüglich des Zuschusses der Krankenversicherung.

N

Nettoeinkommen
Die Grundlage für das Elterngeld ist das Nettoeinkommen des Antragstellers abzüglich u.a. Arbeitnehmerpauschbetrag, Feiertags,- Schichtzuschläge,
Urlaubs,- sowie Weihnachtsgeld.

O

Ort der Beantragung
Der Elterngeldantrag ist beim zuständigen Jungendamt Ihres Erstwohnsitzes bzw. letzten Wohnsitz in Deutschland zu stellen.

P

Partnermonate
Der Partner hat zu den 12 Monaten Elterngeld des Antragstellers Anspruch auf 2 weitere Monate.

R

Reform des Erziehungsgeldes
Die Reform des bis 2007  bestehenden Erziehungsgeldes hatte zum Ziel die Babypause finanziell abzufedern
und auch Väter zu ermutigen sich befristet dem Nachwuchs zu widmen.

S

Steuerklassenwechsel
Laut BGH-Beschluss ist die Änderung der Steuerklassen zur Optimierung der Höhe des Elterngeldes zulässig.

T

Tipps zum Elterngeld
Werdende Eltern sollten die nötigen Unterlagen zur Beantragung des Elterngeldes möglichst vor der Entbindung zusammenstellen.

U

Unverheiratet
Unverheiratete Paare haben für die Beantragung des Elterngeldes die gleichen Rechte wie verheiratete Paare,
auch incl. der Partnermonate.

V

Vätermonate
Zusätzlich zum Anspruch auf Elterngeld von 12 Monaten, die in der Regel von der Mutter in Anspruch genommen werden,
besteht ein weiterer Anspruch von 2 Monaten für die Väter auf  Elterngeld.

W

Werbungskostenpauschale
Bei der Berechnung des Nettoeinkommens, welches die Grundlage für das Elterngeld ist,
wird dieWerbungskostenpauschale vom Einkommen abgezogen.

Z

Zwillingsgeburten
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich der Anspruch auf Elterngeld.

  

  

  

 


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