Den Geschwisterbonus gibt es , wenn neben dem neuen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter
6 Jahren vorhanden sind. Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes, jedoch mindestens 75 Euro.
Es gibt somit auch beim Geschwisterbonus einen Sockelbetrag in Höhe von 75 Euro für jedes Geschwisterkind unter 3 Jahren.
Bei der Einkommensermittlung werden Monate, in denen für ein älteres Kind Elterngeld bezogen und deshalb nicht oder weniger verdient worden ist, nicht mitgezählt











