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Elterngeld Berlin - Antragsservice für die Beantragung von Elterngeld


Geschwisterbonus

Den Geschwisterbonus gibt es , wenn neben dem neuen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter

6 Jahren vorhanden sind. Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes, jedoch mindestens 75 Euro.

Es gibt somit auch beim Geschwisterbonus einen Sockelbetrag in Höhe von 75 Euro für jedes Geschwisterkind unter 3 Jahren.

Bei der Einkommensermittlung werden Monate, in denen für ein älteres Kind Elterngeld bezogen und deshalb nicht oder weniger verdient worden ist, nicht mitgezählt

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Info:
Geschwisterbonus ist Beitrag Nr. 148
Autor:
admin am 1. Dezember 2009 um 18:13
Kategorie:
Allgemein
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