Zum Inhalt springen


Elterngeld Berlin - Antragsservice für die Beantragung von Elterngeld


Fristen fürs Elterngeld

Beim zweiten Kind muss man sich bei der Beantragung des Elterngeldes beeilen. Bei einer Zeit ohne Arbeitsverhältniss ist nur das Minimum von 300 € anrechenbar. Bekommt man im selben Jahr ein zweites Kind, kann man das volle Elterngeld beantragen. Bei der Elternzeit gibt es eine Ausnahmeregelung. Hier ist nur die Beantragung des Basiswertes möglich. Das Bundessozialgericht hat unter dem Az. B 10 EG 1/08 R und B 10 EG 2/08 R eine Entscheidung getroffen.

Share and Enjoy: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Facebook
  • TwitThis
  • MisterWong
  • Tausendreporter
  • Folkd
  • Oneview
  • Webnews
  • Webride
  • seekXL
  • MyTagz
  • Reddit
  • email

« Elternzeitgesetz – Klukas Concent Berlin »

Info:
Fristen fürs Elterngeld ist Beitrag Nr. 52
Autor:
admin am 17. August 2009 um 11:13
Category:
Elterngeld
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI