Beim zweiten Kind muss man sich bei der Beantragung des Elterngeldes beeilen. Bei einer Zeit ohne Arbeitsverhältniss ist nur das Minimum von 300 € anrechenbar. Bekommt man im selben Jahr ein zweites Kind, kann man das volle Elterngeld beantragen. Bei der Elternzeit gibt es eine Ausnahmeregelung. Hier ist nur die Beantragung des Basiswertes möglich. Das Bundessozialgericht hat unter dem Az. B 10 EG 1/08 R und B 10 EG 2/08 R eine Entscheidung getroffen.











