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Elterngeld Berlin - Antragsservice für die Beantragung von Elterngeld


Elternzeitgesetz

Seit dem 1. Januar 2007 gilt das Gesetz zum Elterngeld. Um die Familien mit finanziellen Hilfen zu unterstützen, soll das Elterngeld eine wichtige Basis für die Finanzierung der Nachwuchsförderung geben. Die Wirtschaftslage macht den Wegfall des Einkommens nach der Geburt zu einer schwierigen Ausgangslage. Müttern und Vätern soll die Entscheidung leichter fallen, zeitweise auf ein Gehalt zu verzichten, und vorübergehend staatliche Mittel in Anspruch zu nehmen. Das Bundeselterngesetzt  sorgt hier für Abhilfe.

Das Elterngeld beträgt 67 % des Einkommens, abzüglich der Steuern, Sozialabgaben und Kosten für Werbung. Maximal gibt es 1.800 €, minimal sind es 300 €. Die Laufzeit beträgt höchstens 14 Monate. Für Alleinerziehende kann das Elterngeld anstatt des Einkommens die vollen 14 Monate bezogen werden. Für die Förderung der Familien stellt die Regierung  jährlich mehr als 4 Milliarden Euro bereit.

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« Elterngeld – Zukunftsprojekte brauchen Unterstützung – Fristen fürs Elterngeld »

Info:
Elternzeitgesetz ist Beitrag Nr. 45
Autor:
admin am 16. August 2009 um 09:41
Kategorie:
Elterngeld
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