Seit 2007 wird ein einkommensabhängiges Elterngeld gezahlt. Dafür ist das bisherige Erziehungsgeld von 300,- € entfallen,
das vorher an einkommensschwache Eltern bis zu 24 Monate gezahlt wurde.
Seit dem 01.Januar 2009 können Eltern einmal den Elterngeldantrag ändern ohne dies zu begründen.
Das Bundessozialgericht sieht in seinem Urteil vom 25.Juni 2009 den Wechsel der Lohnsteuerklasse als „eine zulässige Gestaltungsmöglichkeit“ an,
um ein höheres Nettoeinkommen und damit auch ein höheres Elterngeld zu beziehen.











