Bei der Errechnung des Elterngeldes gibt es viele Dinge zu beachten. Unter anderem schlägt negativ zu Buche, dass die Werbungskostenpauschale bei der Berechnung des Elterngeldes abgezogen wird und dass Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht berücksichtigt werden. Besonders benachteiligt sind diejenigen, die eine Schicht- bzw. Nachtzulage erhalten, da diese nicht berücksichtigt wird.











