Das wissen viele (künftige) Adoptiveltern nicht: Sie haben Anspruch auf Elterngeld für adoptierte Kinder. Darüber hinaus auch für Kinder, die bereits bei ihnen leben und von ihnen in Zukunft adoptiert werden sollen. Dabei gilt auch noch eine Besonderheit – Sie bekommen Elterngeld nicht nur wie üblich bis maximal zum 14. Lebensmonat des Kindes, sondernab dem Zeitpunkt der Aufnahme in ihren Haushalt für maximal 14 Monate und zwar bis zur Vollendung des 8. Lebens-
jahres.











