Durch die staatliche Unterstützung soll Paaren der Freiraum eingeräumt werden, sich zusammen um ein Neugeborenes zu kümmern. Bisher hatten die Väter selten Zeit die wichtige erste Phase ihres Kindes mitzuerleben. Durch die Aufteilung der Erziehungspflichten wird für beide Partner eine Entlastung geschaffen.
Seit dem 1. Januar 2007 kann das Elterngeld beantragt werden. Bei einer Höchstanzahl von 30 Wochenstunden Erwerbstätigkeit, kann das Elterngeld gewährleistet werden. Arbeitssuchende, staatliche Mitarbeiter, Auszubildende, Adoptiveltern, Studenten und in Ausnahmefällen Verwandte 3. Grades, haben ein Anrecht auf Elterngeld.











