Das Elterngeld muss rechtzeitig bei der Antragstelle beantragt werden. Rückwirkend wird das Elterngeld nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist. Sollte das Kind z.B. im Januar geboren werden, sollte der Antrag spätestens im April eingehen, um alle Monate Anspruch auf Elterngeld zu haben.











