26. August 2009
Die Bundesministerin für Familie, Ursula von der Leyen, hat vom Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung nachweisen lassen, daß Elterngeld Familien stärkt und den Einstieg ins Berufsleben gerade bei Frauen vereinfacht. Ein Viertel der Zeit für die Kinder wird vom männlichen Elternteil übernommen.
Bei der Nachfrage nach dem Kinderwunsch zeigt sich eine deutlich positive Tendenz.
18. August 2009
Durch die staatliche Unterstützung soll Paaren der Freiraum eingeräumt werden, sich zusammen um ein Neugeborenes zu kümmern. Bisher hatten die Väter selten Zeit die wichtige erste Phase ihres Kindes mitzuerleben. Durch die Aufteilung der Erziehungspflichten wird für beide Partner eine Entlastung geschaffen.
Seit dem 1. Januar 2007 kann das Elterngeld beantragt werden. Bei einer Höchstanzahl von 30 Wochenstunden Erwerbstätigkeit, kann das Elterngeld gewährleistet werden. Arbeitssuchende, staatliche Mitarbeiter, Auszubildende, Adoptiveltern, Studenten und in Ausnahmefällen Verwandte 3. Grades, haben ein Anrecht auf Elterngeld.
17. August 2009
Beim zweiten Kind muss man sich bei der Beantragung des Elterngeldes beeilen. Bei einer Zeit ohne Arbeitsverhältniss ist nur das Minimum von 300 € anrechenbar. Bekommt man im selben Jahr ein zweites Kind, kann man das volle Elterngeld beantragen. Bei der Elternzeit gibt es eine Ausnahmeregelung. Hier ist nur die Beantragung des Basiswertes möglich. Das Bundessozialgericht hat unter dem Az. B 10 EG 1/08 R und B 10 EG 2/08 R eine Entscheidung getroffen.
16. August 2009
Seit dem 1. Januar 2007 gilt das Gesetz zum Elterngeld. Um die Familien mit finanziellen Hilfen zu unterstützen, soll das Elterngeld eine wichtige Basis für die Finanzierung der Nachwuchsförderung geben. Die Wirtschaftslage macht den Wegfall des Einkommens nach der Geburt zu einer schwierigen Ausgangslage. Müttern und Vätern soll die Entscheidung leichter fallen, zeitweise auf ein Gehalt zu verzichten, und vorübergehend staatliche Mittel in Anspruch zu nehmen. Das Bundeselterngesetzt sorgt hier für Abhilfe.
Das Elterngeld beträgt 67 % des Einkommens, abzüglich der Steuern, Sozialabgaben und Kosten für Werbung. Maximal gibt es 1.800 €, minimal sind es 300 €. Die Laufzeit beträgt höchstens 14 Monate. Für Alleinerziehende kann das Elterngeld anstatt des Einkommens die vollen 14 Monate bezogen werden. Für die Förderung der Familien stellt die Regierung jährlich mehr als 4 Milliarden Euro bereit.