1. Dezember 2009
Den Geschwisterbonus gibt es , wenn neben dem neuen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter
6 Jahren vorhanden sind. Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes, jedoch mindestens 75 Euro.
Es gibt somit auch beim Geschwisterbonus einen Sockelbetrag in Höhe von 75 Euro für jedes Geschwisterkind unter 3 Jahren.
Bei der Einkommensermittlung werden Monate, in denen für ein älteres Kind Elterngeld bezogen und deshalb nicht oder weniger verdient worden ist, nicht mitgezählt
Das Elterngeldgesetz enthält eine Klausel für Geringverdiener. Liegt das Nettoeinkommen vor der Geburt unter 1000 Euro,
wird die Familienförderung für das Elterngeld von 67 % auf bis zu 100 % angehoben.
Für je 20 Euro , die das Einkommen unter 1000 Euro liegt , steigt das Elterngeld um einen Prozentpunkt an.
Seit 2007 wird ein einkommensabhängiges Elterngeld gezahlt. Dafür ist das bisherige Erziehungsgeld von 300,- € entfallen,
das vorher an einkommensschwache Eltern bis zu 24 Monate gezahlt wurde.
Seit dem 01.Januar 2009 können Eltern einmal den Elterngeldantrag ändern ohne dies zu begründen.
Das Bundessozialgericht sieht in seinem Urteil vom 25.Juni 2009 den Wechsel der Lohnsteuerklasse als „eine zulässige Gestaltungsmöglichkeit“ an,
um ein höheres Nettoeinkommen und damit auch ein höheres Elterngeld zu beziehen.
1. November 2009
Eltern haben während der ersten 14 Monate nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf Elterngeld. Ein Elternteil kann jedoch maximal bis zu 12 Monaten Elterngeld erhalten. Zwei weitere Monate stehen aber dem Partner zu, wenn auch er sich Zeit für das Kind nimmt und für zwei Monate das Einkommengemindert wird. Allein erziehende Elternteile mit alleinigem Sorgerecht können das Elterngeld 14 Monate lang in Anspruch nehmen.
Bei der Antragstellung können Eltern die Möglichkeit wählen, das monatliche Elterngeld zu halbieren und dafür die Leistungsmonate bzw. die Elterngeld Bezugszeit zu verdoppeln.
Bei der Errechnung des Elterngeldes gibt es viele Dinge zu beachten. Unter anderem schlägt negativ zu Buche, dass die Werbungskostenpauschale bei der Berechnung des Elterngeldes abgezogen wird und dass Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht berücksichtigt werden. Besonders benachteiligt sind diejenigen, die eine Schicht- bzw. Nachtzulage erhalten, da diese nicht berücksichtigt wird.
Das wissen viele (künftige) Adoptiveltern nicht: Sie haben Anspruch auf Elterngeld für adoptierte Kinder. Darüber hinaus auch für Kinder, die bereits bei ihnen leben und von ihnen in Zukunft adoptiert werden sollen. Dabei gilt auch noch eine Besonderheit – Sie bekommen Elterngeld nicht nur wie üblich bis maximal zum 14. Lebensmonat des Kindes, sondernab dem Zeitpunkt der Aufnahme in ihren Haushalt für maximal 14 Monate und zwar bis zur Vollendung des 8. Lebens-
jahres.
17. August 2009
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13. August 2009
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Peter Wegner
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Büro am Wittenbergplatz · Klukas-Concent GmbH
Wichmannstr.20 · 10787 Berlin
Tel.: (030) 611 01 940 · Fax: (030) 691 78 25 · Mobil: (0170) 291 11 23
E-Mail: hilfe@elterngeld-berlin.de · Internet: www.elterngeld-berlin.de
DIHK-Nr.: D-YJ13-RDOKQ-69