Neues zum Elterngeld
Neues zum Elterngeld
Die Höhe des Unterhalts hängt bei den bürgerlich-rechtlichen Unterhaltspflichten von der
Unterhaltsfähigkeit des Verpflichteten ab.
Das Elterngeld ist bei der Ermittlung der Unterhaltsfähigkeit bis zu einem Betrag von 300,- Euro,
bei der Verdopplung des Bezugszeitraums bis zu einem Betrag von 150,- Euro nicht als Einkommen
anzurechnen und darf somit nicht zur Begleichung von Unterhaltsansprüchen herangezogen werden.
Der Betrag von 300,- Euro erhöht sich bei Mehrlingsgeburten mit der Zahl der geborenen Kinder (bei
Zwillingen z.B. auf 600,- Euro).
Eine Ausnahme gibt es jedoch. Handelt es sich um einen Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes,
so wird das Elterngeld voll berücksichtigt.
Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen gilt das Mutterschutzgesetz uneingeschränkt auch in der Probezeit.
Nach Ablauf der Probezeit ist bei befristeten Probearbeitsverhältnissen die Berufung auf die Beendigung der Befristung unzulässig, wenn sie wegen der Schwangerschaft erfolgt.
Achtung vor einer Steuerfalle beim Elterngeld. Vielen Beziehern drohen Nachzahlungen bei der Steuer. Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, es hat aber Einfluss auf den Steuersatz. Relevant ist dies allerdings nur für verheiratete Paare.
Das Elterngeld muss rechtzeitig bei der Antragstelle beantragt werden. Rückwirkend wird das Elterngeld nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist. Sollte das Kind z.B. im Januar geboren werden, sollte der Antrag spätestens im April eingehen, um alle Monate Anspruch auf Elterngeld zu haben.
Das 13. Monatsgehalt wird bei der Elterngeldberechnung nicht berücksichtigt. Das gilt auch für viele weitere Zusatzzahlungen vom Arbeitgeber wie zum Beispiel Abfindungen oder Jubiläumszahlungen.
Auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird abgezogen.
Grund: Er soll den Arbeitnehmer für “erwerbsbedingte Aufwendungen” entschädigen. Die hat nach der Logik des Elterngesetzes nicht, wer zu Hause bleibt, um das Kind zu betreuen.
Das Elterngeld wird ab 2007 das bisherige Erziehungsgeld ablösen. Die Leistung wird von zwölf auf 14 Monate verlängert (12 Monate plus 2 Partnermonate).
Auch die zwei umstrittenen “Vätermonate”hat die Regierung im Elterngeld durchgesetzt.
Ziel ist es, die Babypause finanziell abzufedern und auch Väter zu ermutigen, sich befristet dem Nachwuchs zu widmen.
Als kleines Dankeschön für die zahlreiche Unterstützung beim bekanntmachen von Elterngeld-Berlin.de.