Das 13. Monatsgehalt wird bei der Elterngeldberechnung nicht berücksichtigt. Das gilt auch für viele weitere Zusatzzahlungen vom Arbeitgeber wie zum Beispiel Abfindungen oder Jubiläumszahlungen.
Auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird abgezogen.
Grund: Er soll den Arbeitnehmer für “erwerbsbedingte Aufwendungen” entschädigen. Die hat nach der Logik des Elterngesetzes nicht, wer zu Hause bleibt, um das Kind zu betreuen.











