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Elterngeld Berlin - Antragsservice für die Beantragung von Elterngeld


Abzüge beim Elterngeld

Das 13. Monatsgehalt wird bei der Elterngeldberechnung nicht berücksichtigt. Das gilt auch für viele weitere Zusatzzahlungen vom Arbeitgeber wie zum Beispiel Abfindungen oder Jubiläumszahlungen.
Auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird abgezogen.
Grund: Er soll den Arbeitnehmer für “erwerbsbedingte Aufwendungen” entschädigen. Die hat nach der Logik des Elterngesetzes nicht, wer zu Hause bleibt, um das Kind zu betreuen.

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« Grünes Licht für Elterngeld ! – Elterngeld Antragstellung »

Info:
Abzüge beim Elterngeld ist Beitrag Nr. 182
Autor:
admin am 11. Januar 2010 um 14:20
Kategorie:
Allgemein
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